1) Ein Gefüge, das aus zwei Verben besteht, wird getrennt geschrieben. Diese Regelung gilt auch für das Mittelwort (Partizip) bzw. für den Infinitiv mit zu.
Beispiel: lesen üben, lesen zu üben, lesen geübt
2) Eine Verbindung aus lassen oder bleiben darf bei übertragener Bedeutung auch zusammengeschrieben werden.
Beispiel: in der Schule sitzenbleiben
3) Eine Verbindung zwischen Adjektiv und Verb schreibt man getrennt, wenn die wörtliche Bedeutung beibehalten wird.
Beispiel: einen Aufsatz gut schreiben
4) Erhält eine Verbindung aus Adjektiv und Verb eine neue Bedeutung, so wird die Fügung zusammengeschrieben.
Beispiel: jemandem einen Geldbetrag gutschreiben
5) Eine Verbindung aus Nomen und Verb schreibt man zusammen, wenn das Nomen seine Eigenständigkeit verliert.
Beispiel: heimgehen
6) Verbindungen mit "sein" schreibt man immer getrennt.
Beispiel: zusammen sein